Fachanwalt in Augsburg, München und Wolfratshausen
Seit 2004 bin ich als Rechtsanwalt fast ausschließlich im Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht tätig. Nachdem ich zunächst für Insolvenzverwalter und Sanierungsberater tätig war, habe ich mich im Jahre 2009 mit einem erfahrenen Rechtsanwalt zu einer Sozietät zusammengeschlossen, in der wir die Bereiche Insolvenzverwaltung und Zwangsverwaltung abdecken. Als eine der ersten Kanzleien in Deutschland haben wir erfolgreich eine Zertifizierung durchlaufen, die uns ein strukturiertes Arbeiten mit hoher Effizienz ermöglicht.
Ich bin Fachanwalt für Insolvenzrecht und werde seit Jahren von mehreren bayerischen Insolvenzgerichten zum Insolvenzverwalter, Treuhänder und Gutachter bestellt.
Die in dieser langjährigen Tätigkeit gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen möchte ich Menschen und Unternehmen zur Verfügung stellen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind.
Was Sie hier erwartet
Sie finden auf den folgenden Seiten bereits einige grundlegende Informationen zu aktuellen Themen, wie der 35-Prozent-Quote, mit der die Verkürzung eines Insolvenzverfahrens auf drei Jahre möglich sein soll zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto), das nach wie vor in der Praxis immer noch zu erheblichen Problemen führt und zu vielem anderen.
Vor allem aber finden Sie Informationen über meine Leistungen als Schuldner- und Sanierungsberater in der außergerichtlichen und gerichtlichen Schuldenbereinigung und in einem ggf. sich anschließenden Insolvenzverfahren.
Mit dem Insolvenzplan ist es möglich, Verfahren in sehr kurzer Zeit durchzuführen. So ist es denkbar, dass das komplette Insolvenzverfahren nach einem halben Jahr bereits durchgestanden ist. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2012 durch das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) das Insolvenzplanverfahren und die Eigenverwaltung gestärkt und das sog. Schutzschirmverfahren eingeführt.
Im letzten Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Verbraucherinsolvenzrechts habe ich mich dafür eingesetzt, dass der Insolvenzplan auch im Verbraucherinsolvenzverfahren möglich sein wird. Ab dem 1. Juli 2014 können nun auch in dieser Verfahrensart Insolvenzpläne eingereicht werden.
Der Anwendungsbereich von Insolvenzplänen umfasst daher nun die gesamte Bandbreite: Von großen Unternehmen über Einzelunternehmer bis hin zum Verbraucher.
Was Sie beachten sollten
Die Informationen auf diesen Seiten stellen weder eine rechtliche Beratung dar, noch sind sie vollständig. Sie bilden auch nur einzelne Problemfelder ab, ohne auf die Besonderheiten einzugehen, die sich bei einem Unternehmen auftun und die vollkommen anders zu gewichten und einzuordnen sind, als etwa Probleme, die bei einem Verbraucher aus zu hohen Konsumausgaben und Konsumverbindlichkeiten herrühren. Daher benötigen Sie in einer finanziellen Notsituation jemanden an Ihrer Seite, der sich in einer Situation, in der Ihnen ggf. bereits das Öffnen der Post Magenkrämpfe bereitet, für Ihre Interessen stark macht.
Ich setze mich für Sie ein und werde Sie dabei unterstützen, wieder auf die Beine zu kommen. Oftmals erlebe ich, dass sich nach Ordnung der finanziellen Verhältnisse auch die privaten Beziehungen wieder bessern. Dies alles ist mit sehr viel Arbeit verbunden, bei der Sie ebenfalls gefordert sind. Ich lege Wert auf offenen Umgang mit den Gläubigern und einen fairen Interessenausgleich.
Wenn dies alles für Sie in Betracht kommt, melden Sie sich und wir besprechen in einem ersten Gespräch, wie eine Vorgehensweise in Ihrer Situation aussehen könnte.
Ich stehe Ihnen mit den Sprachen deutsch, spanisch und englisch an den Kanzleistandorten Augsburg, München und Wolfratshausen zur Verfügung.