FAQ

Im Folgenden möchte ich versuchen, eine Vielzahl der mir regelmäßig gestellten Fragen zu beantworten. Oftmals ist die Rechtslage aber komplex und es gibt ggf. zu einzelnen Punkten sehr viel zu beachtende Rechtsprechung. Daher kann dies nur als Information dienen und stellt keine Rechtsberatung dar oder erhebt den Anspruch auf ständige Aktualität und Vollständigkeit.

Ablauf der Beratung
Was sollte ich zum ersten Termin mitbringen?

Mir ist klar, dass sehr viele Schuldner bereits längere Zeit bevor sie sich an einen Schuldnerberater wenden, die Hoffnung aufgegeben haben. Briefe werden oft gar nicht mehr geöffnet. Das nützt jetzt nichts. Sie müssen nun den ersten Schritt machen und Ordnung ins Chaos bringen. Als Mindestvoraussetzung sollten Sie:

– eine Übersicht über Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben erstellt und
– die Briefe der vergangenen Wochen/Monate geöffnet und nach Gläubigern alphabetisch sortiert mit Trennlaschen in einem Ordner abgeheftet haben.

Noch besser wäre es, wenn Sie sämtliche Gläubiger in einer Liste mir der kompletten Anschrift, dem Aktenzeichen sowie der Forderungshöhe erfassen und ebenso eine Liste mit einer Aufstellung über Ihr gesamtes Vermögen beifügen.

Wenn Sie Hilfestellung zu einzelnen Punkten benötigen, kann ich Ihnen hierzu vorab gerne Informationen und Mustervorlagen zukommen lassen, in die Sie die geforderten Informationen dann eintragen können.

Welche Unterlagen sind weiter erforderlich?

Wenn es Ihnen möglich ist, haben Sie weitere Informationen zu Ihren Verbindlichkeiten eingeholt, z.B. SCHUFA-Auskunft, Anfrage beim zuständigen Gerichtsvollzieher, Auszug aus der Schuldnerkartei.

Idealerweise bringen Sie auch zu jedem Vermögenswert einen aktuellen Nachweis mit. Bei einer Immobilie wäre das der Grundbuchauszug, ggf. eine aktuelle Wertermittlung, die letzte Forderungsaufstellung der finanzierenden Bank etc. Bei Versicherungsverträgen ist dies der Versicherungsschein und die letzte Mitteilung der Versicherung. Bei Kraftfahrzeugen eine Kopie von Zulassungsbescheinigung Teil I und II und so fort.