Bundesinnenministerium stoppt Gesetzesentwurf
Männer sollten eigentlich froh sein. Der Gesetzentwurf für ein Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) spricht ausschließlich von Gläubigerinnen und Schuldnerinnen. Damit wären sie doch den Malus der Gierigen oder Scheiternden los. Aber es geht halt auch um Inhaberinnen. Das geht dann doch wieder nicht.
Das Justizministerium ist der Auffassung, bei den meisten Schuldner:innen handle es sich eh um die weibliche Form, weil es um entsprechende Gesellschaftsformen gehe, DIE GmbH, AG etc. Das ist auch zutreffend, weshalb ich in meinen Gutachten und Berichten schon immer von den Arbeitgeberinnen, Schuldnerinnen, Vermieterinnen etc. schreibe, wenn es sich, wie sehr oft, um solche handelt. Ein Gesetz muss das aber natürlich verallgemeinern, weil es nicht für den konkreten Einzelfall geschrieben wird.
Die Kritik rührt genau daher, da das generische Maskulinum anerkannt und Frauen mitgemeint seien. Die Verwendung des generischen Femininums werfe verfassungsrechtliche Fragen auf. Es sei unklar, ob das Gesetz dann für Frauen gelte. Fraglich sei auch, ob es sinnvoll sei, die Diskussion gerade an diesem Gesetz zu eröffnen, das schnell verabschiedet werden sollte, um ein weiteres Sanierungsmittel für die aufgrund der Coronapandemie mitverursachte Wirtschaftskrise zur Hand zu haben. Da sei keine Zeit für derlei Spielchen.
Das Justizministerium wendet ein, die Sprachprüfung sei noch nicht abgeschlossen. Der Gesetzesentwurf werde daher ohnehin noch überarbeitet, bevor er dem Kabinett vorgelegt werde.
Der CDU-Wirtschaftsrat wird übrigens geleitet von der Unternehmerin Astrid Hanker als Präsident (sic!), wie die Augsburger Allgemeine berichtet.